Warnung!!! Neue Betrugsmasche mit SEPA Lastschrifteinzug über Stripe und andere Zahlungsplattformen – erheblicher Schaden für alle Onlineshopbetreiber droht

In den letzten Monaten kam es bei von uns betreuten Onlineshops vermehrt zu Fake-Bestellungen. Also Bestellungen bei denen ein „Käufer“ nie die Absicht hatte eine Ware oder Dienstleistung zu erwerben. Als Zahlungsweg wird hier das SEPA-Lastschrift-Verfahren verwendet. Die Lastschrift wird eingelöst, aber innerhalb eines Tages vom „Käufer“ widersprochen.

Wie unsere eigenen Recherchen ergaben, ist der Zahlungsdienstleister Stripe stark davon betroffen.

Was könnte die Intension der „Besteller“ sein?

Betrugsmasche 1

Stripe betreibt ein Partnerprogramm. https://stripe.com/docs/partners?locale=de-DE

Dort bekommt man als Publisher eine Provision für die Vermittlung von Transaktionen. Also werden offensichtlich Transaktionen gefälscht um Stripe um Provisionen zu prellen. Der Schaden für den Webseitenbetreiber liegt darin, dass bei jeder refundierten Lastschrift eine Gebühr von 2% auf den Verkaufspreis zu zahlen ist. Diese wird auch fällig, wenn der Lastschrift vom „Käufer“ widersprochen wird.

Das der „Käufer“ in eine solchen Transaktionsbetrug verwickelt sein könnte, zeigt oft die Ungültigkeit der bei der Bestellung angegeben Telefonnummer, unseriöse oder keine Reaktionen auf  E-Mails, sowie die falsche Schreibweise des Straßen- oder Ortsnamens. Die Nachverfolgung der IP ist meist auch nicht hilfreich, da die „Käufer“ oft eine IP-Verschleierungstaktik nutzen.

Die einzige Möglichkeit für einen Onlineshopbetreiber sich vor solchen Machenschaften zu schützen,  ist das Abschalten der SEPA-Funktion. Eine weitere Möglichkeit, ist der Einbau einer OTP-Funktion, mit der Telefonnummer und E-Mailadresse des „Käufers“ verifiziert werden. Leider führt das zu einem Verkomplizieren des Bestellprozesses, was wiederum zu Verkaufsabbrüchen führt. Sollten Sie daran Interesse haben, sprechen Sie uns gern an.

Betrugsmasche 2

Eine Dienstleistung oder Ware wird über den Onlineshop bestellt und per SEPA bezahlt. Nachdem die Dienstleistung oder Ware geliefert wurde, wird die Lastschrift zurückgebucht. Da User im EU-Raum 2 Jahre lang Lastschriften widersprechen können, droht sogar noch ein Verlust nach Jahren. Betrüger nutzen diesen Umstand für sich. Bei vielen Zahlungsanbietern, wie z.B. Stripe gibt es noch nicht einmal die Möglichkeit dem Lastschriftwiderspruch entgegen zu treten. Die Lastschrift wird von Stripe zurück gegeben mit dem Vermerk „Disput entschieden“. Im Anschluss wird der Betrag vom Konto des Geschädigten abgebucht, inklusive der Transaktionsgebühr.

Fazit

Es wird dringend empfohlen die Bezahlmethode SEPA in jedem EU-Shop zu deaktivieren. Leidtragende sind der Onlineshopbetreiber und ehrliche Kunden. Wir haben nunmehr Strafantrag für jeden Einzelfall über die Internetwache gestellt. https://www.internetwache-polizei-berlin.de/

Dies empfehlen wir jedem Geschädigten.